1. Ausgangslage
Das vorliegende Dokument ist der Bericht Liechtensteins nach Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). Diese Richtlinie wurde auf Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 55/2010 vom 30. April 2010 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) in das EWR-Abkommen aufgenommen.
Der Bericht erfolgt:
- auf Grundlage des Entscheids der EU-Kommission vom 5. Juni 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung (im Sinne eines Monitorings) und Berichterstattung,
- auf Grundlage des Liechtensteinischen Geoinformationsgesetzes (GeoIG) vom 15. Dezember 2010, Artikel 21, Berichterstattung,
- aufgrund des Berichts der Liechtensteinischen Landesverwaltung vom März 2019 zum Stand der INSPIRE-Umsetzung für das Jahr 2019, sowie
- aufgrund des Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 DER KOMMISSION vom 19. August 2019
Der Bericht orientiert sich an der von der europäischen Kommission unter der ECAS Plattform zur Verfügung gestellten Vorlage der "Country Fiches" und beschreibt den "State of Play". Gleichzeitig geht der Bericht davon aus, dass zusätzliche Angaben zur INSPIRE Umsetzung aufgrund der Angaben in den Metadaten automatisch hergeleitet werden können und diesen Bericht ergänzen. Er informiert über die Koordinierungsstrukturen in Liechtenstein, über die Aufgaben und Ziele der Beteiligten und deren Arbeitsweise.
Bezüglich Terminplan für die INSPIRE Implementierung ist festzuhalten, dass Liechtenstein als Mitgliedstaat des Europäische Wirtschaftsraum eine gegenüber den EU-Mitgliedstaaten um drei Jahre verlängerte Agenda bei der Implementierung verfolgt.
2. Stand der Umsetzung
Liechtenstein hat seine Arbeiten zur Implementierung der INSPIRE Richtlinie in der Berichtertattungsperiode weiter fortgesetzt. Die Arbeiten erweisen sich als für ein kleines Land mit knappen Resourcen als anspruchsvoll. Positiv zu erwähnen ist der Umstand, dass Liechtenstein für die Implementierung drei Jahre länger Zeit hat und dadurch von den Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten profitieren kann.
Metadaten
Die Metadaten werden auf der Plattform des schweizerischen Bundes unter www.geocat.ch erfasst und im INSPIRE-Geodatenportal verfügbar gemacht. Die Metadaten Liechtensteins werden auf dem INSPIRE Geodatenportral regelmässig durch ein Harvesting des Katalogdienstes aktualisiert. Für die Umsetzung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses der (EU) 2019/1372 DER KOMMISSION vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung musste die Applikation Geocat mit dem Tagging (priority datatsets, national scope) von zuätzlichen Elementen erweitert werden. Diese Erweiterungen wurde durch das Bundesamt für Landestopografie durchgeführt. Bei der neuen Version der Applikation haben sich bei diesem Schritt leider wieder Fehler eingeschlichen, die einen INSPIRE-Validierung von Metadaten verunmöglichen. Die Arbeiten zur Korrektur dieser Fehler könnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden.
INSPIRE Datensätze
Seit der letzten Berichterstattungsperiode können die Datensätze des Anhangs I der INSPIRE Richtlinie als INSPIRE-konforme Datensätze zur Verfügung gestellt werden. Die als INSPIRE-konform eingestuften Datensätze werden durch eine Transformation aus den nationalen Datenmodellen und Formaten in die INSPIRE-konforme Datenstruktur überführt.
Von den gemäss Anhang II der Richtlinie geforderten Daten stehen bereits die Daten der Themen Höhen, Bodenbedeckung und Orthophoto INSPIRE-konform zur Verfügung. Die Verwendung des INSPIRE Validators für die Qualitätskontrolle wird in Zukunft noch intensiver verfolgt.
Darstellungs- und Downloaddienste
Liechtenstein bietet alle von der Richtline geforderten Datendienste (Katalog-Dienst, Darstellungsdienst und Download-Dienst) INSPIRE-konform an. Als Download-Dienst wird auf einen ATOM-Dienst mit vorbereiteten Datensätzen zurückgegriffen. Erste Erfahrungen mit dem Web Coverage Diensten (WCS) als Download-Dienst für Rasterdaten wurden bereits gesammelt. Für Anwendungen im Zusammenahng mit nationalen Projketen wird der WCS bereits produktiv genutz. Der Einsatz eines WCS ist künftig für INSPIRE vorgesehen.
Transformationsdienste
Ausser einen Koordinatentransformationsdienst, der in Zusammenarbeit mit der Schweiz angeboten wird, stellt Liechtenstein keine Transformationsdienste zur Verfügung. Liechtenstein erachtet es als zweckmässiger, die Daten mittels Transformation auf die INSPIRE Struktur umzuwandeln und bei der INSPIRE Implementierung direkt die INSPIRE-konformen Daten anzubieten.
3. Qualitätssicherung
3.1 Anforderungen und Werkzeuge
Die Qualität der nationalen Daten der GDI Liechtenstein sind durch die Vorgaben des Geoinformationsgesetzes festgelegt. Die formale Korrektheit der Daten kann durch die Verwendung von INTERLIS als Datenberschreibungssprache und als Austauschformat sichergestellt werden. Für die Überprüfung der im Zusammenhang mit INSPIRE erstellten Datensätze, Metadaten und Dienste wurde nach Möglichkeit der INSPIRE Validator eingesetzt. Regelmässige Qualitätssicherungsprozesse für INSPIRE, die Vorgaben für Metadaten, Daten und Dienste der einzelnen INSPIRE-Verordnungen berücksichtigen, sind zurzeit noch nicht umgesetzt, aber geplant.
3.2 Massnahmen Qualitätssicherung
Mit der Einführung des Katasters der öffentlich-rechlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden die Anforderungen und die Kontrolle der Daten noch einmal sigifikant verbessert. Es ist vorgesehen, dass die Daten des ÖREB-Katasters sowohl formell mittels Validator als auch inhaltlich kontrolliert werden, um deren hohen Qualitätsstandard sicherzustellen. Die Realisierung des Katasters ist im Gang. Mit der Inebtriebnahme dieses neuen Katasters kann bis Mitte 2021 gerechnet werden. Der Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen enthält auch INSPIRE-relevante Daten (Themenbereichen „Schutzgebiete“ und „Bodennutzung“).
4. Fortschritt im Vergleich zur letzten Berichterstattung
Seit der letzten Berichterstattung wurden folgenden Änderungen bzw. Verbesserungen durchgeführt:
- Die Daten werden vermehrt über den Vadidierung von INTERLIS-Constraint geprüft, bevor sie vom Originaldatensatz in INTERLIS auf die INSPIRE konforme Datenbasis transformiert werden.
- Die Metadaten-Applikation geocat.ch wurde mit dem Tagging für den natonalen Geltungsbereich und die Datensätze mit Priorität für INSPIRE erweitert.
- Der Kataster der öffentlich-rechlichen Eigentumsbeschränkungen ist weit fortgeschritten. Eine Inbetriebname dieses neuartigen Katasters ist bereits für das Jahr 2021 geplant.
- Das Geodatenportal wurde mit einem Download-Bereich für kostenfreie Geodaten ergänzt.
- WM-Services werden vermehrt kostenfrei angeboten und genutzt