INSPIRE Knowledge Base

Liechtenstein - 2021: Country Fiche

Table of Contents
  • Introduction
  • State of Play
    • Coordination
    • Functioning and coordination of the infrastructure
    • Usage of the infrastructure for spatial information
    • Data Sharing Arrangements
    • Costs and Benefits
  • Key Facts and Figures. 
    • Monitoring Indicators
Introduction

The INSPIRE Directive sets the minimum conditions for interoperable sharing and exchange of spatial data across Europe as part of a larger European Interoperability Framework and the e-Government Action Plan that contributes to the Digital Single Market Agenda. Article 21 of INSPIRE Directive defines the basic principles for monitoring and reporting. More detailed implementing rules regarding INSPIRE monitoring and reporting have been adopted as Commission Implementing Decision (EU) 2019/1372 on the 19th August 2019.

This country fiche highlights the progress in the various areas of INSPIRE implementation. It includes information on monitoring 2020 acquired in December 2020 and Member States update.

State Of Play

1. Ausgangslage

Das vorliegende Dokument ist der Bericht Liechtensteins nach Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). Diese Richtlinie wurde auf Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 55/2010 vom 30. April 2010 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) in das EWR-Abkommen aufgenommen.
Der Bericht erfolgt: 

  • auf Grundlage des Entscheids der EU-Kommission vom 5. Juni 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung (im Sinne eines Monitorings) und Berichterstattung, 
  • auf Grundlage des Liechtensteinischen Geoinformationsgesetzes (GeoIG) vom 15. Dezember 2010, Artikel 21, Berichterstattung, 
  • aufgrund des Berichts der Liechtensteinischen Landesverwaltung vom März 2019 zum Stand der INSPIRE-Umsetzung für das Jahr 2019, sowie
  • aufgrund des Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 DER KOMMISSION vom 19. August 2019 

 

Der Bericht orientiert sich an der von der europäischen Kommission unter der ECAS Plattform zur Verfügung gestellten Vorlage der "Country Fiches" und beschreibt den "State of Play". Gleichzeitig geht der Bericht davon aus, dass zusätzliche Angaben zur INSPIRE Umsetzung aufgrund der Angaben in den Metadaten automatisch hergeleitet werden können und diesen Bericht ergänzen. Er informiert über die Koordinierungsstrukturen in Liechtenstein, über die Aufgaben und Ziele der Beteiligten und deren Arbeitsweise.
Bezüglich Terminplan für die INSPIRE Implementierung ist festzuhalten, dass Liechtenstein als Mitgliedstaat des Europäische Wirtschaftsraum eine gegenüber den EU-Mitgliedstaaten um drei Jahre verlängerte Agenda bei der Implementierung verfolgt.

2. Stand der Umsetzung

Liechtenstein hat seine Arbeiten zur Implementierung der INSPIRE Richtlinie in der Berichtertattungsperiode weiter fortgesetzt. Die Arbeiten erweisen sich als für ein kleines Land mit knappen Resourcen als anspruchsvoll. Positiv zu erwähnen ist der Umstand, dass Liechtenstein für die Implementierung drei Jahre länger Zeit hat und dadurch von den Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten profitieren kann.

Metadaten

Die Metadaten werden auf der Plattform des schweizerischen Bundes unter www.geocat.ch erfasst und im INSPIRE-Geodatenportal verfügbar gemacht. Die Metadaten Liechtensteins werden auf dem INSPIRE Geodatenportral regelmässig durch ein Harvesting des Katalogdienstes aktualisiert. Für die Umsetzung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses der  (EU) 2019/1372 DER KOMMISSION vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung musste die Applikation Geocat mit dem Tagging (priority datatsets, national scope) von zuätzlichen Elementen erweitert werden. Diese Erweiterungen wurde durch das Bundesamt für Landestopografie durchgeführt. Bei der neuen Version der Applikation haben sich bei diesem Schritt leider wieder Fehler eingeschlichen, die einen INSPIRE-Validierung von Metadaten verunmöglichen. Die Arbeiten zur Korrektur dieser Fehler könnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden.

INSPIRE Datensätze

Seit der letzten Berichterstattungsperiode können die Datensätze des Anhangs I der INSPIRE Richtlinie als INSPIRE-konforme Datensätze zur Verfügung gestellt werden. Die als INSPIRE-konform eingestuften Datensätze werden durch eine Transformation aus den nationalen Datenmodellen und Formaten in die INSPIRE-konforme Datenstruktur überführt. 
Von den gemäss Anhang II der Richtlinie geforderten Daten stehen bereits die Daten der Themen Höhen, Bodenbedeckung und Orthophoto INSPIRE-konform zur Verfügung. Die Verwendung des INSPIRE Validators für die Qualitätskontrolle wird in Zukunft noch intensiver verfolgt.

Darstellungs- und Downloaddienste

Liechtenstein bietet alle von der Richtline geforderten Datendienste (Katalog-Dienst, Darstellungsdienst und Download-Dienst) INSPIRE-konform an. Als Download-Dienst wird auf einen ATOM-Dienst mit vorbereiteten Datensätzen zurückgegriffen. Erste Erfahrungen mit dem Web Coverage Diensten (WCS) als Download-Dienst für Rasterdaten wurden bereits gesammelt. Für Anwendungen im Zusammenahng mit nationalen Projketen wird der WCS bereits produktiv genutz. Der Einsatz eines WCS ist künftig für INSPIRE vorgesehen.

Transformationsdienste

Ausser einen Koordinatentransformationsdienst, der in Zusammenarbeit mit der Schweiz angeboten wird, stellt Liechtenstein keine Transformationsdienste zur Verfügung. Liechtenstein erachtet es als zweckmässiger, die Daten mittels Transformation auf die INSPIRE Struktur umzuwandeln und bei der INSPIRE Implementierung direkt die INSPIRE-konformen Daten anzubieten.

3. Qualitätssicherung 

3.1 Anforderungen und Werkzeuge

Die Qualität der nationalen Daten  der GDI  Liechtenstein sind  durch die Vorgaben des Geoinformationsgesetzes festgelegt.  Die formale Korrektheit der Daten kann durch die Verwendung von INTERLIS als Datenberschreibungssprache und als Austauschformat sichergestellt werden. Für die Überprüfung der im Zusammenhang mit INSPIRE erstellten Datensätze, Metadaten und Dienste wurde nach Möglichkeit der INSPIRE Validator eingesetzt. Regelmässige Qualitätssicherungsprozesse für INSPIRE, die Vorgaben für Metadaten, Daten und Dienste der einzelnen INSPIRE-Verordnungen berücksichtigen, sind zurzeit noch nicht umgesetzt, aber geplant.

3.2   Massnahmen  Qualitätssicherung

Mit der Einführung des Katasters der öffentlich-rechlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden die Anforderungen und die Kontrolle der Daten noch einmal sigifikant verbessert. Es ist vorgesehen, dass die Daten des ÖREB-Katasters sowohl formell mittels Validator als auch inhaltlich kontrolliert werden, um deren hohen Qualitätsstandard sicherzustellen. Die Realisierung des Katasters ist im Gang. Mit der Inebtriebnahme dieses neuen Katasters kann bis Mitte 2021 gerechnet werden. Der  Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen enthält auch INSPIRE-relevante Daten (Themenbereichen „Schutzgebiete“ und „Bodennutzung“).

4. Fortschritt im Vergleich zur letzten Berichterstattung

Seit der letzten Berichterstattung wurden folgenden Änderungen bzw. Verbesserungen durchgeführt:

  • Die Daten werden vermehrt über den Vadidierung von INTERLIS-Constraint geprüft, bevor sie vom Originaldatensatz in INTERLIS auf die INSPIRE konforme Datenbasis transformiert werden.
  • Die Metadaten-Applikation geocat.ch wurde mit dem Tagging für den natonalen Geltungsbereich und die Datensätze mit Priorität für INSPIRE erweitert. 
  • Der Kataster der öffentlich-rechlichen Eigentumsbeschränkungen ist weit fortgeschritten. Eine Inbetriebname dieses neuartigen Katasters ist bereits für das Jahr 2021 geplant.
  • Das Geodatenportal wurde mit einem Download-Bereich für kostenfreie Geodaten ergänzt.
  • WM-Services werden vermehrt kostenfrei angeboten und genutzt

Coordination

National Contact Point
Name of Public Authority: 
Amt für Bau und Infrastruktur
Postal Address: 

Städtle 38
Postfach 684
9490 Vaduz

Contact Email: 
Telephone Number: 
+423 236 60 72
Telefax Number: 
+423 236 60 79
MIG T Contacts: 
Contact Person: 
Peter Jehle
Email: 
peter.jehle@llv.li
Telephone Number: 
+4232366855
Coordination Structure & Progress: 

5.  Koordination der Geodateninfrastruktur Liechtenstein

5.1 GDI-Kommission

Gemäss dem Liechtensteinischen Geoinformationsgesetz (GeoIG) vom 15. Dezember 2010, Artikel 18 wird die GDI-Kommission von der Regierung bestellt. Sie besteht aus fünf bis acht Mitgliedern und setzt sich mehrheitlich aus Vertretern der zuständigen Fachstellen nach Art. 17 GeoIG zusammen. Die Mandatsperiode der einzelnen Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Regierung bestimmt den Vorsitz.

Mitglieder GDI-Kommission

  • Romano Kunz,  Amt für Bau und Infrastruktur, Amtsleiter, Vorsitz
  • Peter Jehle, Amt für Bau und Infrastruktur
  • Felix Beck, Amt für Bau und Infrastruktur
  • Christoph Frey, Amt für Informatik
  • Jürg Kaufmann, Experte
  • Hanspeter Eberle, Amt für Umwelt
  • Alfred Verling, Liechtensteinische Kraftwerke
  • Manuel Schöb, Gemeinde Triesen

Der GDI-Kommission obliegen folgende Aufgaben:

  1. die Koordination des Auf- und Ausbaus der GDI-Liechtenstein;
  2. die Beratung der Regierung in allen Belangen der Geoinformation;
  3. die Unterstützung des Amtes für Bau und Infrastruktur als zuständige nationale Anlaufstelle (Art. 19 Bst. b) und die Genehmigung des Berichts an die EFTA-Überwachungsbehörde (Art. 21);
  4. die Entscheidung über Anträge der zuständigen Fachstellen, insbesondere hinsichtlich Zugang und Nutzung von Geodatensätzen und Geodatendiensten oder der qualitativen, technischen und sonstigen Anforderungen an Geodaten;
  5. die Entscheidung über Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Geodatensätzen und Geodatendiensten (Art. 12);
  6. die Information aller an der GDI-Liechtenstein beteiligten Stellen.

5.2 Amt für Bau und Infrastruktur:

  • Aufgaben gemäss GeoIG 
  • Sicherstellung des Zugangs zur GDI-Liechtenstein über das Geodatenportal
  • Bereitstellung INSPIRE-Dienste, -Daten und -Metadaten
  • Erstellung des INSPIRE Monitoring & Reporting und Weitergabe an die EFTA-Überwachungsbehörde
  • Katasterverantwortliche Stelle für den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

5.3 Zusammenarbeit mit Dritten

Folgende Amtsstellen beiteiligen sich am Aufbau und der Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur:

  • Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) (in GDI-Kommission vertreten)
  • Amt für Umwelt (AU) (in GDI-Kommission vertreten)
  • Amt für Informatik (AI) (in GDI-Kommission vertreten)
  • Amt für Kultur (AKU)
  • Amt für Statistik (AS)
  • Amt für Bevölkerungsschutz (ABS)

Folgende Gemeinden und Werke beteiligen sich am Aufbau der GDI-Liechtenstein:

  • Gemeinde Balzers
  • Gemeinde Triesen (vertritt in der GDI-Komission die Gemeinden)
  • Gemeinde Triesenberg
  • Gemeinde Vaduz
  • Gemeinde Schaan
  • Gemeinde Planken
  • Gemeinde Mauren
  • Gemeinde Eschen
  • Gemeinde Gamprin
  • Gemeinde Ruggell
  • Gemeinde Schellenberg
  • Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland
  • Liechtensteinische Gasversorgung
  • Liechtensteinische Kraftwerke (vertritt in der GDI-Komission die Werke)
  • Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins

Die Gemeinden und Werke sind ebenfalls in der GDI-Kommission durch je einen Vertreter der Gemeinden und einen Vertreter der Werke eingebunden. Ausserdem existieren spezielle Zusammenarbeitsverträge mit den Gemeinden und Werken.

5.4 Beteiligte an der INSPIRE Umsetzung

Die INSPIRE Beteiligten entsprechen im Fürstentum Liechtenstein den Beteiligten an der GDI-Liechtenstein, die bereits vorgängig beschrieben wurden. Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit den Nachbarstaaten, insbesondere mit der Schweiz. So wird beispielsweise von der Schweizer Bundesverwaltung ein INSPIRE-konformer Metadatenkatalog und –Dienst zur Verfügung gestellt, der auch für die INSPIRE-relevanten Metadaten Liechtensteins verwendet wird. Zudem betrachtet man die Bürger Liechtensteins und alle Anwender des Geodatenportals als wichtige Beteiligte, deren Anforderungen im Rahmen der INSPIRE-Umsetzung in Liechtenstein Berücksichtigung finden müssen.

5.5 Forschritt im Vergleich zur letzten Berichterstattungsperiode

Die Zusammenarbeit bzw. die Koordination des Landes mit den Gemeinden wird durch den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumbeschränkungen noch verbessert. Die enge Zusammenarbeit der Landesverwaltung mit den Gemeinden ist für eine erfolgreiche Einführung des Katatsters unabdingbar.

Im Downloadbereich werden die kmostenfreien Datensätze kontinuierlich ausgebaut.

Functioning and coordination of the infrastructure

Funktion und Koordination der Infrastruktur

Im April 1995 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein unter anderem den Beschluss gefasst (RA95/802):

Aufbauend auf dem Expertenbericht von Dipl. Ing. Jürg Kaufmann vom 27. Dezember 1994, wird eine gemeinsame Dateninfrastruktur auf der Basis der amtlichen Vermessung bereitgestellt.

Seit diesem Beschluss wurde zunächst unter dem Namen LIS/GIS-FL, seit 2004 unter dem Namen GDI-Liechtenstein, der Aufbau der geplanten Dateninfrastruktur erfolgreich durchgeführt. Um den Veränderungen, die seit 1995 stattfanden, gerecht zu werden, werden alle 4 Jahre Strategien erarbeitet, die von der GDI-Kommission und der Regierung genehmigt werden. Die Strategie für die Jahre 2017 bis 2020 wurde durch die GDI-Kommission erarbeitet und zur Beschlussfassung durch die Regierung freigegeben. Die Strategie wurde am 24.1.2017 mit Beschluss 2017/93 durch die Regierung genehmigt.

Strategische Ziele für die GDI-Liechtenstein gemäss Strategie für die Jahre 2017 - 2020:

  • Flächendeckende und hohe Verfügbarkeit (z.B. AV)
  • Optimierung des Nutzens für die Verwaltung
  • Breite und einfache Nutzung für alle Interessierten
  • Aktuelle Daten
  • Günstiges Kosten/Nutzen Verhältnis
  • Interoperable Komponenten schaffen
  • Technische Standards einhalten
  • Kooperation mit Gemeinden/Nachbarstaaten/INSPIRE

Geodateninfrastruktur in der digitalen Agenda des Landes Liechtenstein

Die Geodateninfrastruktur Liechtensteins hat Eingag in die digitale Agenda des Landes Liechtenstein gefunden. Unter dem Aspket Infrastruktur sind folgenden Zielsetzungen zu finden:

"Die Geodateninfrastruktur unterstützt die heuti­gen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Umweltpolitik, der Raumplanung, des Verkehrs, der Energie der Ver- und Entsorgungswirtschaft sowie die Anforderungen einer digitalen Gesellschaft optimal. [...] Der Staat stellt die nachhaltige Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen amtlichen Geodaten sicher und erleichtert die Mehrfachnutzung durch einen niederschwelligen Zugang. [...]

Bereitstellung der Geodateninfrastruktur durch den Staat

  • Der Staat sorgt im Rahmen der Geodateninfrastruktur dafür, dass Geodaten der öffentlichen Verwaltung aus den Bereichen Verkehr, Umwelt, Planung, Kultur, Land- und Forstwirtschaft und Energie nach anerkannten Standards vorliegen und für verschiedene raumwirksame Fragestellungen der Politik, der Wirtschaft und Privatpersonen zur Verfügung stehen.
  • Der Staat stellt nachhaltig raumbezogene Grundlagendaten (Bezugssysteme, Karten, Orthophotos, Höhenmodelle, amtliche Vermessungen) zur Verfügung und sorgt für deren langfristige Verfügbarkeit. Die Weiterentwicklung stellt auch sicher, dass zukünftig 3-D-Geodaten für alle Nutzer verfügbar sind.
  • Die Verwaltung stellt ihre für Open Government Data (OGD) geeigneten Geodaten nach international etablierten Prinzipien in maschinenlesbaren und offenen Formaten zur freien Verwendung zur Verfügung. Durch eine konsequente Anwendung von Standards, einen kostengünstigen oder kostenfreien Zugang zu Geoinformationen sowie die Förderung der Nutzung von staatlichen Geodatendiensten werden eine breitere und intensivere Nutzung und Verbreitung erreicht."
     

Usage of the infrastructure for spatial information

Nutzung der Infrastruktur

Zurzeit stehen sowohl INSPIRE Netzdienste (Katalog-Dienst, Download-Dienst und Darstellungsdienst) als auch im Rahmen des Geodatenportals auf nationaler Ebenen in Verwendung stehende Dienste zur Verfügung.

Nutzung des Geodatenportals

Die Zugriffe auf das Geodatenportal wurden bsher durch Google Analytics und AWStats ausgwertet. Im Herbst 2020 wurde die Aufzeichnung der Zugriffe über Google Analytics aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes  eingestellt. Es liegen somit für Google Analytics keine Vergleichszahlen mehr vor.

Die im Geodatenportal angebotenen Geodaten sind zurzeit noch nicht vollständig INSPIRE-konform.

Zugrif auf Webservices

Die Zugrifffe auf die Infrastruktur werden regelmässig aufgezeichnet. Bei den ausgwiesen Zugriffen handelt es sich um Zugriffe, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Geodatenportal des Landes oder durch die Nutzung der Geodatendienste mit vom Geodatenportal unabhängige Applikationen entstanden sind.

  • Im Jahr 2016 wurden 25 Mio Zugrffe verzeichnet
  • Im Jahr 2017 wurden 34 Mio Zugrffe verzeichnet
  • Im  Jahr 2018 wurden ca. 32 Mio Zugriffe verzeichnet (Zahlen verfläscht wegen teilweise Ausfall der Analysesoftware während 2 Monaten)
  • Im Jahr 2019 wurden ca. 55 Mio Zugriffe verzechnet.
  • Im Jahr 2020 wurdeb ca. 58 Mio Zugriffe verzeichnet

Nutzung der GDI durch die Öffentlichkeit

Die GDI-Liechtenstein bietet der Öffentlichkeit sowohl kostenlose wie auch kostenpflichtige Dienstleistungen an. Der Zugriff auf Online-Karten und Metadaten ist über die Portallösung der Landesverwaltung für jeden Bürger kostenfrei. Mit der Anpassung der Gebührenverordnung im Dezmber 2018 werden WMS Dienste kostenfrei angeboten. Ausserdem wurden die Gebühren für Daten aus dem Umweltbereich abgeschafft. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien und der allgemeinen Bekanntheit des Geodatenportals kann geschlossen werden, dass es sich beim Geodatenportal um eine gut bekannte und etablierte Komponente der Geodateninfrastruktur handelt.

Data sharing arrangements

Vereinbarungen über gemeinsame Datennutzung zwischen öffentlichen Verwaltungen

Zur Förderung des Datenaustauschs zwischen Landesämtern, Gemeinden und Werken wurden spezielle Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen, die mit grossem Erfolg seit Jahren zum Aufbau der GDI-Liechtenstein beitragen. In diesen ist geregelt, dass die Partner:

  • die in ihren Kompetenzbereich fallenden raumbezogenen Daten, soweit sie von allgemeinem Interesse für Behörden und Private sind, so aufarbeiten, dass sie im Rahmen der GDI-FL verwendbar sind;
  • sich gegenseitig die Daten zwecks Nutzung zur Verfügung stellen;
  • im Rahmen der GDI-FL die Daten weiteren Kreisen kombiniert zur Nutzung abgeben.

Dabei werden die im Rahmen der GDI-FL zur Verfügung gestellten Daten von den beteiligten Partnern bezüglich Umfang, Geltungsbereich und Qualität der Daten beschrieben. Die Datenbeschreibung soll, gemäss technischem Standard der GDI-FL, in der Datenbeschreibungssprache INTERLIS formuliert werden.

Für die Benützung der Daten der GDI-FL wird eine Gebühr gemäss „Verordnung vom 30. August 2011 über die Gebühren für die Nutzung der Geodateninfrastruktur Liechtenstein (GDI-Gebührenverordnung; GDI-GebV)“ erhoben. Das Land und die Gemeinden wenden auch gegenüber Dritten diese Verordnung an.

Der jeweilige Datenherr hat die volle Verfügungsgewalt über die Daten. Er bestimmt im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen, wer die Daten bearbeiten, nutzen und/oder beziehen darf. Das Land sorgt dafür, dass die Daten der GDI-FL sowohl dem Land, der Gemeinde und weiteren Partnern zur Verfügung stehen. 

Vereinbarung zur gemeinsamens Datennutzung mit Nachbarstaaten

Mit dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo, Schweiz) und den Kantonen Graubünden und St. Gallen bestehen Datenaustauschvereinbarung für die gemeinsame Nutzung der Daten. Die Vereinbarungen basieren im Wesentlichen auf dem Prinzip "Daten gegen Daten", d.h. die öffentlichen Verwaltungen stellen sich die Daten gegenseitig kostenfrei zur Verfügung.

Vereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und Einrichtungen der Kommission

Rahmenvereinbarungen im Sinne der Herstellung eines übergreifenden Zugangs von Einrichtungen der EU-Kommission für die Geodatensätze und –dienste Liechtensteins bestehen nicht.

Zusammenarbeit mit den Organen der Europäischen Union im Bereich Umwelt

Das Amt für Umwelt ist die nationale Koordinationsstelle (National Focal Point/NFP) der Europäischen Umweltagentur (EEA) und somit verantwortlich für die nationalen Beiträge zum Arbeitsprogramm der EEA und für den Aufbau des nationalen EIONET (Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungssystem).

Costs and benefits

Kosten

Die Kosten, die durch die Implementierung der INSPIRE-Richtlinie pro Jahr entstehen, können grob wie folgt geschätzt werden:

  • Koordinative Massnahmen: ca. 10 Arbeitstage/a
  • Erstellung und Unterhalt Metadaten: ca. 5 Arbeitstage/a
  • Erstellung Transformationsproceduren: ca. 5 Arbeitstage pro Datensatz für die Transformation auf INSPIRE konforme Datensätze
  • Erstellung Downloaddienst (ATOM), Prototyp: ca. 2 Tage/a
  • Erstellung View Service: ca.5 Arbeitstage/a für allgemeine Wartungsarbeiten

Die INSPIRE Download- und Darstellungsdienste der Themen in Anhang I sind weitertgehend INSPIRE-konform. Die Geodienste für Daten der Anhänge II und II wurden im Sinne einer Anfangsbetriebsfähigkeit umgesetzt. Eine Überarbeitung der Dienste und der Übergang zum Vollbetrieb sind in Arbeit. Die Metadaten liegen für die verfügbaren Daten der Anhänge I bis II, teilweise auch für Anhang III vor.

Beobachteter Nutzen

Der vorrangige Nutzen der INSPIRE-Implementierung liegt darin, dass der Nutzen der Geodaten und die Notwendigkeit, gesetzliche Grundlagen zu etablieren, erkannt wird. Das Geoinformationsgesetz, das für die Imsetzung der INSPIRE Richtline erstellt wurde, schafft die Voraussetzungen für dien koordinierte Entwicklung der Geodateninfrastruktur.

Der grundsätzliche Nutzen der GDI-Liechtenstein wird jährlich durch einen externen Experten untersucht, dokumentiert und als äusserst positiv bewertet.

Für den konkreten Nutzen der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie liegen keine Erfahrungen vor. Die zum Zwecke von INSPIRE erstellten Datensätze und Dienste werden in Liechentenstein selbst eher nicht gebraucht. Dies hat damit zu tun, dass die Datennutzer in Liechtenstein eher auf regionaler oder kommunaler Stufe tätig sind. Für diesen Anwendungen liegen auf  diese Nutzung spezialisierte nationale Daten und Dienste vor. Ausserdem ist für den Umgang mit den komplexen Strukturen von INSPIRE wenig KnowHow vorhanden. 

Der Know-how Gewinn, die erzielte Standardisierung und die breite Verfügbarkeit von INSPIRE Technologien dürfte sich auch in Liechtenstein mittelfristig positiv auswirken.

Key facts and figures